Die schädliche Wirkung der einzelnen Wellenbereiche:
- Das langwellige Infrarot über 1300 nm schädigt nur die äußeren Teile des Auges.
- Das kurzwellige Infrarot zwischen 1300 nm und 760 nm schädigt bei übermäßiger Intensität die Iris, die Augenlinse, die Netzhaut und die Aderhaut.
- Das sichtbare Licht zwischen 760 nm und 400 nm kann bei starker Intensität Blendung und Rotsehen verursachen.
- Das langwellige UV-Licht zwischen 400 nm und 314 nm weist noch keine dauernde Schädigung vor.
- Das kurzwellige UV-Licht unter 314 nm kann dagegen Bindehaut- und Hornhautentzündungen.
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