Wellenlänge

Die schädliche Wirkung der einzelnen Wellenbereiche:

  • Das langwellige Infrarot über 1300 nm schädigt nur die äußeren Teile des Auges.
  • Das kurzwellige Infrarot zwischen 1300 nm und 760 nm schädigt bei übermäßiger Intensität die Iris, die Augenlinse, die Netzhaut und die Aderhaut.
  • Das sichtbare Licht zwischen 760 nm und 400 nm kann bei starker Intensität Blendung und Rotsehen verursachen.
  • Das langwellige UV-Licht zwischen 400 nm und 314 nm weist noch keine dauernde Schädigung vor.
  • Das kurzwellige UV-Licht unter 314 nm kann dagegen Bindehaut- und Hornhautentzündungen.

Mehr Informationen zum Thema gibt es hier

[Home] [Wesentliches] [Checkliste] [Begriffe] [Wellenlänge] [Unfallverhütung] [Hersteller] [Geschichte] [Impressum]